Marokko – Neue Versicherungspflichten für Bauherrn, Bauträger und Fachleute im Bausektor
17. Januar 2025 um 12:34
Inkrafttreten der Versicherungen „Gesamtrisiko Baustelle“ und „Zehnjährige Haftpflicht“ – Ohne Versicherungsnachweis keine Baugenehmigung oder Nutzungsfreigabe Rabat – Ab dem 30. Dezember 2024 gilt in Marokko eine neue Versicherungspflicht für Bauprojekte. Ziel ist es, die Bauqualität zu verbessern, das Baustellenrisko abzusichern und am Bau beteiligte Fachleute, Handwerker sowie Dritte vor finanziellen Risiken zu schützen. Die Aufsichtsbehörde […]
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